Sollten Sie das eArchiv deaktivieren und damit wieder selbst für die Aufbewahrung gemäss GeBüV verantwortlich sein wollen, müssen Sie die Dokumente im eArchiv löschen.
Bevor Sie fortfahren:
Speichern Sie alle Dokumente aus dem eArchiv
Gelöschte Dokumente können nicht mehr wiederhergestellt werden!
Wenn es sich um synchronisierte Dokumente aus KLARA handelt, müssen Sie die Synchronisation deaktivieren.
Bitte beachten Sie, dass mit der Deaktivierung sämtliche Dokumente sofort und unwiederbringlich gelöscht werden.
Wenn es sich um selbst hochgeladene Dokumente handelt, können Sie diese auswählen und löschen:
Sollten Ihre Dokumente in Ordnern sein, können Sie auch ganze Ordner löschen: